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Kontoauszüge schwärzen fürs Jobcenter: Was ist erlaubt?
Bei Ausgaben dürfen Sie Empfänger und Verwendungszweck schwärzen, wenn die Zahlung für Ihren Leistungsanspruch keine Rolle spielt oder sensible Daten verrät, etwa Spenden, Partei- oder Gewerkschaftsbeiträge. Lesbar bleiben müssen die Beträge, alle Einnahmen, die Kontostände und Zahlungen wie Miete, Heizung, Strom, Unterhalt und Versicherungen.
Wer Bürgergeld beantragt oder den Weiterbewilligungsantrag stellt, wird fast immer nach Kontoauszügen gefragt. Viele fühlen sich dabei unwohl, denn auf einem Kontoauszug steht das halbe Leben: wem Sie spenden, in welchem Verein Sie sind, bei welcher Ärztin Sie privat bezahlt haben. Sie müssen nicht alles offenlegen. Einiges dürfen Sie schwärzen, anderes nicht. Hier ist die Grenze, und so schwärzen Sie ein PDF richtig.
Warum das Jobcenter Ihre Kontoauszüge sehen darf
Wer Sozialleistungen beantragt, muss mitwirken und Beweismittel vorlegen (§ 60 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 Erstes Buch Sozialgesetzbuch). Das Bundessozialgericht hat 2008 entschieden, dass dazu auch Kontoauszüge gehören (Urteil vom 19. September 2008, Az. B 14 AS 45/07 R). Verlangt werden in der Regel die Auszüge der letzten drei Monate, beim Erstantrag wie beim Weiterbewilligungsantrag.
Das Jobcenter braucht die Auszüge vor allem, um Ihre Einnahmen zu prüfen. Ausgaben, die für Ihren Anspruch keine Rolle spielen, muss es nicht im Detail kennen.
Was Sie schwärzen dürfen
- Empfänger und Verwendungszweck von Ausgaben, die für die Leistung unerheblich sind. Das Bundessozialgericht hat 2020 bestätigt, dass Angaben zu Empfängern solcher Zahlungen geschwärzt werden können (Urteil vom 14. Mai 2020, Az. B 14 AS 7/19 R).
- Besonders sensible Angaben, zum Beispiel solche, die Rückschlüsse erlauben auf politische Meinung, Religion oder Weltanschauung, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit, Sexualität oder ethnische Herkunft. Typische Fälle: Parteibeiträge, Spenden an eine Religionsgemeinschaft, der Gewerkschaftsbeitrag, eine Zahlung an eine Beratungsstelle oder Praxis.
Eine wichtige Einschränkung: Für das Jobcenter muss erkennbar bleiben, welche Art von Ausgabe es war, etwa Einkauf, Vereinsbeitrag oder Spende. Schwärzen Sie also den Namen der Partei, lassen Sie aber „Mitgliedsbeitrag“ stehen. Und der Betrag bleibt immer lesbar.
Was lesbar bleiben muss
- alle Einnahmen: Lohn, Kindergeld, Unterhalt, Überweisungen von Familie und Freunden, Rückerstattungen, Bareinzahlungen
- die Kontostände
- die Beträge aller Buchungen
- Ausgaben, die für die Leistung wichtig sind: Miete, Heizkosten, Strom, Unterhaltszahlungen, Versicherungsbeiträge
Beispiele auf einen Blick
| Buchung | Was Sie schwärzen dürfen |
|---|---|
| Gehaltseingang | Nichts |
| Überweisung der Eltern | Nichts |
| Miete an die Vermieterin | Nichts |
| Abschlag an den Stromversorger | Nichts |
| Mitgliedsbeitrag an eine Partei | Den Namen der Partei, „Mitgliedsbeitrag“ und Betrag bleiben stehen |
| Spende an eine Kirchengemeinde | Den Empfänger, „Spende“ und Betrag bleiben stehen |
Im Zweifel fragen Sie beim Jobcenter oder einer Sozialberatung nach, bevor Sie schwärzen. Schwärzen Sie zu viel, kann das Jobcenter die Unterlagen als unvollständig ansehen und neu anfordern.
Was das Jobcenter mit den Kopien machen darf
Das Bundessozialgericht hat 2020 auch entschieden, dass ein Jobcenter Kontoauszüge mit Angaben zu Gutschriften als Kopie in der Akte behalten darf, und zwar bis zu zehn Jahre nach Bekanntgabe der Bewilligung. Voraussetzung ist, dass es Ihnen vorher die Möglichkeit gegeben hat, nicht leistungserhebliche Angaben über Zahlungsempfänger zu schwärzen. Ein Grund mehr, diese Möglichkeit zu nutzen.
So schwärzen Sie einen Kontoauszug als PDF richtig
Ein schwarzer Kasten, den Sie in einem PDF-Programm über den Text legen, reicht oft nicht. Der Text liegt darunter weiter in der Datei und lässt sich markieren, kopieren oder auslesen. Beim echten Schwärzen wird er entfernt.
- Laden Sie die Kontoauszüge im Onlinebanking als PDF herunter. Screenshots taugen als Nachweis oft nicht.
- Öffnen Sie den ersten Auszug in PDF schwärzen.
- Markieren Sie den Text, der weg soll, oder ziehen Sie einen Kasten darüber. Taucht derselbe Empfänger mehrmals auf, suchen Sie nach dem Namen und markieren Sie alle Fundstellen in einem Schritt.
- Wenn Sie möchten, schreiben Sie eine kurze Beschriftung in die Kästen, zum Beispiel „Spende“. So sieht das Jobcenter sofort, dass hier eine geschützte Angabe stand.
- Prüfen Sie die Liste der Markierungen und wenden Sie die Schwärzung an. Alles unter den Markierungen wird aus der Datei entfernt, nicht nur abgedeckt. Vor dem Herunterladen wird die Datei noch einmal geprüft, ob unter einer Markierung Text übrig ist.
- Laden Sie die geschwärzte Kopie herunter. Ihr Original bleibt unverändert.
Papierauszüge funktionieren auch: Scannen oder fotografieren Sie sie, machen Sie ein PDF daraus und ziehen Sie Kästen über die Stellen. Die Pixel unter dem Kasten werden im Scan selbst überschrieben.
Zum Schwärzen wird die Datei auf unseren Server hochgeladen. Sie wird nur aufbewahrt, solange Sie arbeiten, höchstens 30 Minuten, und sofort gelöscht, wenn Sie eine weitere Datei schwärzen oder die Seite verlassen.
Für den Upload vorbereiten
Drei Monate sind oft mehrere Dateien. Mit PDF zusammenfügen machen Sie daraus eine einzige, in der richtigen Reihenfolge, und das direkt in Ihrem Browser. Ist die Datei für das Upload-Formular zu groß, hilft PDF verkleinern. Achten Sie darauf, dass die Auszüge lückenlos sind. Jobcenter prüfen das, zum Beispiel an den Auszugsnummern.
Häufige Fragen
Darf ich Kontoauszüge für das Jobcenter schwärzen?
Ja, teilweise. Bei Ausgaben dürfen Sie Empfänger und Verwendungszweck schwärzen, wenn die Zahlung für die Leistung unerheblich ist oder sensible Daten verrät, etwa eine Spende oder einen Parteibeitrag. Beträge, Einnahmen, Kontostände und Zahlungen wie Miete oder Strom müssen lesbar bleiben.
Darf ich Einnahmen auf dem Kontoauszug schwärzen?
Nein. Einnahmen braucht das Jobcenter, um Ihren Anspruch zu berechnen. Alle Gutschriften müssen vollständig lesbar bleiben, auch kleine Überweisungen von Familie oder Freunden.
Wie viele Monate Kontoauszüge will das Jobcenter sehen?
In der Regel die letzten drei Monate, beim Erstantrag wie beim Weiterbewilligungsantrag. Welche Konten und welcher Zeitraum genau gemeint sind, steht im Schreiben Ihres Jobcenters.
Reicht es, einen schwarzen Balken über den Text zu legen?
Oft nicht. In vielen PDF-Programmen bleibt der Text unter einem gezeichneten Balken in der Datei und lässt sich kopieren. Beim Schwärzen in „PDF schwärzen“ wird der Text unter der Markierung aus der Datei entfernt.
Muss beim Schwärzen der Betrag sichtbar bleiben?
Ja. Geschützt ist, an wen oder wofür Sie gezahlt haben, nicht die Höhe der Zahlung. Lassen Sie außerdem erkennbar, welche Art von Ausgabe es war, etwa Spende oder Mitgliedsbeitrag.